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Neudomon PflaumenmadenFalle

Neudomon PflaumenmadenFalle

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Pflaumen und Zwetschen ohne starken Madenbefall. Da freut man sich das ganze Jahr auf... mehr
Produktinformationen "Neudomon PflaumenmadenFalle"
Pflaumen und Zwetschen ohne starken Madenbefall.
Da freut man sich das ganze Jahr auf lecker-saftigen Pflaumenkuchen und dann ist die Pflaumen- oder Zwetschenernte von Maden befallen. Ärgerlich! Fangen Sie die männlichen Pflaumenwickler einfach ab.
  • zur Befallsermittlung von Pflaumenwicklern an Pflaumen und Zwetschen

  • Leimfalle mit Sexuallockstoffen

  • ohne Insektizide

  • verwendbar im ökologischen Landbau

  • Verpackung besteht aus über 90% Altpapier

Das insektizidfreie Neudomon PflaumenmadenFalle Komplett-Set besteht aus Falle, Leimböden und Lockstoffdepots. Zur Befallsermittlung (Monitoring) des Pflaumenwicklers an Pflaumen und Zwetschen. Die männlichen Falter werden durch den weiblichen Sexual-Lockstoff in die Falle gelockt und bleiben auf dem Leim kleben. So wird ein Teil der Weibchen nicht begattet. Pflaumenmaden in Pflaumen und Zwetschen sind das Larvenstadium des Pflaumenwicklers. Der Falter legt seine Eier an die Früchte, aus denen sich dann die Maden entwickeln. Diese bohren sich in die Früchte und verursachen das Schadbild der „wurmigen“ Pflaumen bzw. Zwetschen. Der Sexual-Lockstoff ist speziell auf Pflaumenwickler abgestimmt. Bienen und andere Nützlinge werden durch die Falle nicht angelockt. Kontrollieren Sie wöchentlich auf Befall. Leimboden und Lockstoffdepot spätestens nach 6 Wochen austauschen. Eine Falle reicht für fünf Bäume aus, die in unmittelbarer Nachbarschaft stehen. In Erwerbsobstanlagen sollte 1 Falle/ha aufgehängt werden.

 

Anwendung:

Neudomon PflaumenmadenFalle gemäß innenliegendem Informationsblatt zusammenbauen und von Mai bis September im Baum möglichst längs zur Hauptwindrichtung auf hängen. Auf Augenhöhe fällt die Kontrolle besonders leicht. Wöchentlich auf Befall kontrollieren. Leimboden und Lockstoffdepot spätestens nach 6 Wochen austauschen. Eine Falle reicht für fünf Bäume aus, die in unmittelbarer Nachbarschaft stehen. In Erwerbsobstanlagen sollte 1 Falle/ha aufgehängt werden.

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