Echter Mehltau- und Rostpilze: Zierpflanzen (Garten, Zimmer, Gewächshaus, Büroräume sowie auf Terrasse und Balkon)
Sternrußtau: Rosen (Freiland)
Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze: Frische Kräuter (Freiland)
Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit, Stängelbrand: Gurken, Zucchini (Freiland und Gewächshaus)
Dosierungsangaben
| Schädling |
Anwendungsgebiet |
Aufwandmenge / Maximale Anzahl der Anwendungen |
Wartezeiten |
| Rostpilze, Buchsbaumtriebsterben1, Echter Mehltau1, Falscher Mehltau1, Blattflecken1, Sternrußtau1, Kiefernschütte1
|
Zierpflanzen, incl. Rosen, Ziergehölze |
2 Anwendungen im Abstand von 8-12 Tagen. |
Keine |
| Echter Mehltau Falscher Mehltau |
Gurken |
4 Anwendungen im Abstand von 8-12 Tagen. |
3 Tage
|
Bei Zierpflanzen und Rosen:
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 8 - 14 Tagen; max. 3 Anwendungen. Wartezeit: keine. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung.
Bei Frischen Kräutern: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 10 - 14 Tagen; max. 2 Anwendungen. Wartezeit: 14 Tage. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung, jedoch höchstens 600 ml pro 10 m2.
Bei Gurken und Zucchini: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 10 - 14 Tagen; max. 3 Anwendungen. Wartezeit: 3 Tage. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung, jedoch höchstens 600 ml pro 10 m2.
Aufwandmengen für Gurken im Gewächshaus:
Pflanzengröße bis 50 cm: 600 ml Duaxo® Universal Pilz-frei AF pro 10 m2
Pflanzengröße 50 - 125 cm: 900 ml Duaxo® Universal Pilz-frei AF pro 10 m2
Pflanzengröße über 125 cm: 1200 ml Duaxo® Universal Pilz-frei AF pro 10 m2
Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Flaschen nicht in Gewässer gelangen lassen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen), Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze), Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chryoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).