Aufwandmenge 5 g/m² (= ein leicht gehäufter Teelöffel). Ferramol Schneckenkorn wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Fraßschäden gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen gestreut. Die Anwendung erfolgt am besten in den frühen Abendstunden, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen.
Ferramol Schneckenkorn unbedingt breitwürfig im gesamten, vom Schneckenfraß bedrohten Beet ausstreuen. Bei starkem Befall auch die angrenzenden Beete, in die sich die Schnecken zurückziehen, mitbehandeln. Ferramol keinesfalls in Häufchen oder nur ringförmig um einige Pflanzen ausstreuen.
Ist der Köder am nächsten Tag ganz oder in Teilbereichen weggefressen, muss nachgestreut werden. Auf diese Weise werden auch die neu hinzukriechenden Schnecken mit erfasst.
Bei trockener Bodenoberfläche sollte die behandelte Fläche einmal kurz gewässert werden. Die Köderpellets nehmen so Wasser auf und sind attraktiver. Bei starkem Schneckendruck Beete direkt nach der Pflanzung abstreuen.
Ist die Bodenoberfläche sehr grobkrümelig, so empfiehlt es sich, den Boden möglichst zu glätten. Hierdurch wird verhindert, dass der Kö der in den Bodenritzen verschwindet und so nicht mehr von den Schnecken erreicht wird.
Es sind bis zu 4 Anwendungen von der Zulassungsbehörde zugelassen.
Bringen Sie Ferramol Schneckenkorn in den Abendstunden aus, wenn die Schnecken ihren Unterschlupf verlassen.
Anwendungszeitraum:
Februar - November
Wirkstoff/Deklaration:
• 9,9 g/kg (1% w/w) Eisen-III-phosphat
• Molluskizid, RB-Fertigköder
Hinweis auf Verwenderkategorie: Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Zulassungsgebiete: Bekämpft Nacktschnecken an Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus.
Information zur Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Sicherheitshinweise: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
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*Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber Glyphosat-haltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.