Vor Gebrauch kräftig schütteln!
Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5-10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C.
Messbecherverschluss abschrauben, Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden. Zur Dosierung Messbecher verwenden.
100 ml entsprechen 5 Messbechern. Bei Unterdosierung ist die Wirkung vermindert.
Als Einzelpflanzenbehandlung (Unkräuter) bzw. Teilflächenbehandlung (Algen und Moose) spritzen : 100 ml Spritzbrühe/m² Unkrautfläche. Nicht zur Gießbehandlung geeignet. Eine Neubepflanzung ist bereits nach 2 Tagen möglich. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Finalsan + Wasser = Spritzbrühe
100 ml (0,1 L) + 500 ml (0,5 L) = 600 ml (0,6 L)
500 ml (0,5 L) + 2500 ml (2,5 L) = 3000 ml (3 L)
Wiederholung der Behandlung:
Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5-10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen.
Anwendungszeitraum:
Februar - November
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305 + P351 +
P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
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*Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.