Das anwendungsfertige Fungisan Gemüse-Pilzfrei ist ein breit wirksames Spritzmittel gegen Pilzkrankheiten an Gemüse, z. B. Kraut- und Braunfäule an Tomaten, Echtem und Falschen Mehltau an Gurken. Der Wirkstoff ist der Natur nachempfunden und schont Bienen und viele andere nützliche Insekten. Er dringt in das Blatt ein und wird in der gesamten Pflanze verteilt. Der Wirkstoff wirkt hauptsächlich vorbeugend. Behandelte Pflanzen werden nicht nur geschützt, sondern sehen auch grüner und kräftiger aus (Greening-Effekt).
Wenden Sie Fungisan Gemüse-Pilzfrei spätestens nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome an.
Extra-Tipp: Für größere Gemüsebeet-Flächen, die Sie schützen möchten, empfehlen wir das Konzentrat Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei.
Inhaltsstoffe:
- 250 g/l (23,23 % w/w) Azoxystrobin Fungizid; Suspensionskonzentrat (in der Kapsel)
- Zul.-Nr.: 024560-63
- Beschreibung: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C
Gefahrenpiktogramm:
GHS 09 umweltgefährlich GHS07 Achtung
Signalwort Achtung
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
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*Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.